Landratsamt lehnt Querungshilfe in der Wenigumstädter Ortsmitte ab
Für viele Wenigumstädter Kinder ist die Überquerung der Hauptstraße auf Höhe der Einmündung Backhausstraße (schräg gegenüber der ehem. Sparkasse) Teil ihres täglichen Schulwegs bzw. ihres Wegs zur Bushaltestelle am Rathaus.
In der Hauptstraße gilt durchgängig Tempo 50. Es gibt zwischen den Fußgängerampeln an der Kirche und an der Bäckerei Hügel auf der gesamten Strecke keinerlei Überquerungshilfe.
Auch für die übrigen Fußgänger – insbesondere Senioren – kann die Querung der Hauptstraße in der Ortsmitte von Nord- in Südrichtung ein gefährliches Unterfangen sein. Sowohl nach rechts als auch nach links ist die Straße nicht weit genug einsehbar - erst recht nicht bei Tempo 50.
Hinzu kommt, dass sich in naher Zukunft die tägliche Fahrzeugzahl durch die Pflaumheimer Ortsumgehung und das Neubaugebiet in Mosbach lt. Prognose um mehr als tausend pro Tag erhöhen soll.
Die Fraktion Gründe / Junge Liste Bachgau hatte deswegen im Juli 2021 einen Antrag an Gemeinde und Landratsamt auf Errichtung einer Querungshilfe unmittelbar vor der ehem. Sparkasse gestellt. Die Fahrbahnbreite beträgt an dieser Stelle zwischen den Bordsteinen 8 m und auf beiden Seiten ist der Gehsteig bereits abgesenkt, geradeso, als ob dort von Anfang an eine Querung vorgesehen war. Die Grünen / Junge Liste sehen dort mehrere Möglichkeiten der Umsetzung an:
-
Aufstellen einer Fußgängerampel
-
Einbau eines 2 m breiten Fahrbahnteilers. Es verbleiben beidseitig je 3 m Fahrbahnbreite
-
Einengung der Fahrbahn durch ein- oder beidseitiges Vorziehen des Gehsteigs. Damit würde sich auch die Einsicht in Richtung Mosbach vorbei an den am Straßenrand parkenden Fahrzeugen besser werden. Gleichzeitig wird der Verkehr zum Langsamer-Fahren gezwungen.
Ende Juli ging die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum Antrag ein. Diese teilt mit:
„Wie bereits erwähnt fand die Prüfung in Abstimmung mit dem Markt Großostheim, der Polizei Aschaffenburg und der Kreisstraßenverwaltung statt.
Allgemein ist zunächst anzuführen, dass gemäß § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wo auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. […]
Nach mehreren Ortseinsichten auch speziell zu den Schulbeginnzeiten waren zu keiner Zeit Situation zu erkennen, welche das allgemeine Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr überstiegen hätte.
Die Schüler querten zudem je nach Verkehrslage an unterschiedlichen Stellen die Fahrbahn – was im Hinblick auf einen geeigneten Standort einer Fußgängerschutzanlage (FSA) ungünstig ist, da hier die Zielsetzung der Bündelungsfunktion sowie die Akzeptanz in Frage gestellt wird.
Eine durchgeführte Unfallanalyse ergab zudem, dass sich im genannten Bereich in den letzten 3 Jahren lediglich ein Kleinunfall (Spiegelberührung) ereignet hat. Es gab weder Unfälle in Zusammenhang mit zu Fuß Gehenden noch anderweitige Unfälle. […]
Zusammenfassend besteht daher aus Sicht der Fachbehörden unter Abwägung aller Aspekte zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit weitere verkehrsregelnde oder bauliche Maßnahmen zu ergreifen.“
Thomas Schuler und Hagen Kulek, die für die Grüne / Junge-Liste-Fraktion den Antrag gestellt hatten, zeigen sich mit der Antwort des Landratsamtes unzufrieden und wollen es damit nicht bewenden lassen. Sie fordern zum einen, die Daten und Ergebnisse der Querungszählung nachvollziehbar offenzulegen. Zum anderen kritisieren sie, dass die prognostizierte Verkehrszunahme vor dem Hintergrund der Pflaumheimer Ortsumgehung und des Baugebiets Mischborn in den Erwägungen bisher offenbar keine Rolle gespielt habe.
Bericht Juli 2022
Jugendparlament
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 21.06. über den SPD-Antrag, ein Jugendparlament in der Marktgemeinde zu etablieren, debattiert. Wir haben den Antrag unterstützt, da wir es als sinnvoll ansehen, junge Menschen frühzeitig in die politische Willensbildung einzubinden und ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Gemeinde mitzugestalten. Gerade in der heutigen Zeit, in der Politik viel zu oft nur in den sozialen Medien innerhalb der eigenen „Blase“ stattfindet, erachten wir es als wichtig, den Meinungsaustausch „von Angesicht zu Angesicht“ zu fördern. Der Ausschuss und am 07.07. auch der Gemeinderat stimmten dem Antrag zu. Die gemeindliche Jugendarbeit prüft bis zum Ende des Jahres 2022, welche Beteiligungsformen sich am besten integrieren lassen und erarbeitet ein Konzept.
Personalmangel und Projektverzögerungen
Wie ein roter Faden ziehen sich die beiden Themen durch die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. Leider fehlt es der Gemeinde an wichtigen Schlüsselpositionen schon über Monate an Personal. Dies hat meist krankheitsbedingte Gründe. Den Mitarbeitern, die die Vertretung übernehmen, fehlt zum einen die Zeit für ihre eigenen Projekte, zum anderen führt die Situation auf Dauer bei ihnen zu einer Überlastung. Es ist verständlich, dass unter diesen Rahmenbedingungen Projekte nicht in der vom Gemeinderat erwarteten Geschwindigkeit auf den Weg gebracht und umgesetzt werden. Daher haben wir der Ausschreibung von vakanten Stellen zugestimmt.
Trotz allem dreht sich die Welt weiter und bestimmte Dinge können unseres Erachtens nicht warten. Dazu zählt für uns der Ausbau der erneuerbaren Energien im Bachgau – v.a. die Photovoltaik und die Windkraft.
Nitratsanierungsprogramm
Aufgrund zu hoher Nitratwerte im Grundwasser, u.a. an den Ringheimer Brunnen, muss die Gemeinde Großostheim ein sog. Nitratsanierungsprogramm auf den Weg bringen, um dort weiter Wasser entnehmen zu dürfen – so berichtete die Verwaltung in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 30.06.. Mithilfe des Ingenieurbüros "Schnittstelle Boden" und mit Abstimmung der Obmännern der Landwirte aller vier Ortsteile konnten verschiedene Maßnahmen zur langfristig ausgelegten Senkung der Nitratwerte erarbeitet werden. Wird die Reduzierung bei regelmäßig durchzuführenden Messungen des Ackerbodens erreicht, bspw. durch den Anbau von bestimmten nitratbindenden Pflanzen in spezieller Reihenfolge, können Landwirte Zahlungen von der Gemeinde erhalten.
Jürgen Klabunde kritisierte die Freiwilligkeit des Programms. Er sieht den Maisanbau zur Biogasproduktion als Hauptursache des Problems und regte stattdessen den Anbau von Wildpflanzenmischungen als Alternative zum Mais an. Neben der Reduzierung des Nitrateintrags hätte dies auch positive Effekte auf die Biodiversität.
Neues vom Plattenhof
Nachdem sich die Angelegenheit seit Jahren zieht wurde die Änderung des Bebauungsplans nun vom Bauausschuss am 09.06. auf den Weg gebracht. Vom Hofbetreiber wird allein die Gemeinde als Schuldige für die Verfahrensdauer gesehen. Artur Schnatz stellte in der Sitzung klar, dass es so nicht ist: Es gab einen Vertrag, der von allen (!) Beteiligten unterschrieben wurde und der die Änderung wesentlich einfacher und schneller gemacht hätte. Nachdem aber der Betreiber seine Unterschrift wieder zurückgezogen hatte und zu Gesprächen nicht mehr bereit war, geht nun alles seinen offiziellen Gang. Für die Bürger ist daran vor allem ärgerlich, dass wieder Transporte zwischen dem Plattenhof und dem Hof des Betreibers in Großostheim mit teilweise 6 km/h angekündigt wurden.
Nachverdichtung im Ortskern
Ebenfalls Thema im Bauausschuss war der Neubau von 6 Wohnhäusern in der Grabenstraße/Haarstraße. Es ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich, dass der laut Satzung geforderte eine Stellplatz pro Wohnung nicht ausreicht: Die Wohnungen entsprechen in ihrer Größe jeweils einem kompletten Einfamilienhaus. Anders als bei kleineren Wohnungen werden hier pro Haus mindestens zwei PKW zu erwarten sein. Man darf gespannt sein, wie sich das später auf die Umgebung auswirkt.
Ebenfalls nicht zufrieden waren wir mit der Größe und Ausführung der für die Gesamtanlage angebotenen Stellflächen für Fahrräder. Diese sind aufgrund der Planung zwangsweise so klein, dass ein vernünftiges Handling bei der zu erwartenden Anzahl von Rädern nicht möglich ist. Hier zeigt sich wieder einmal, dass eine Verkehrswende nur funktionieren kann, wenn die Stellplatzsatzung sich nicht nur um Pkw, sondern auch um Fahrräder kümmert. Wir hoffen, dass unser diesbezüglicher Antrag bald dem Ausschuss zur Grundsatzdiskussion vorgelegt wird, auch wenn die Umsetzung sehr wahrscheinlich noch lange auf sich warten lässt.
Seite 7 von 9