Bericht September 2022
Essen in Kindertagesstätten: Anpassung der Verpflegungspauschalen
Dass der Beschluss am 01.09. drei Beratungstermine erforderte, zeigt, dass etwas Grundsätzliches nicht passte: Zwar war es einleuchtend, dass eine inflationsbedingte Anpassung der Verrechnungspreise für Kita-Essen zwischen dem Lieferanten KOMMpakt und der Gemeinde unumgänglich ist.
Wir haben aber nicht verstanden, warum die Gemeinde den Eltern Pauschalen in Rechnung stellt – egal ob das Kind in der Kita war oder nicht-, die Gemeinde aber nur die tatsächlich gelieferten Essen zahlt. Begründet wurde dies mit dem Arbeitsaufwand, den eine Abrechnung nach tatsächlicher Inanspruchnahme erfordern würde.
Wir haben dies so nicht akzeptiert und zusammen mit anderen KollegInnen aus dem Gemeinderat gefordert, dass die Bestellung und Abrechnung der Essen künftig direkt zwischen Eltern und KOMMpakt erfolgt. Es gibt hier bereits eine Lösung über eine App. Somit zahlen die Eltern nur noch für die tatsächlich bestellten Essen und die Gemeinde ist nicht mehr zwischengeschaltet.
Mobilhäuser auf unbebauten Grundstücken
In der Sitzung des Bauausschusses am 11.08. wurde grünes Licht für die Errichtung von 2 Mobilhäusern in der Wenigumstädter Feldstraße gegeben. Das Baugrundstück wird von den Bauherren für 10 Jahre gepachtet und auf diesen Zeitraum ist auch die Baugenehmigung befristet. Das Vorhaben wird von uns begrüßt. Schließlich gibt es in der Gemeinde ca. 300 unbebaute Grundstücke. Die Nachfrage v.a. junger Familien ist deutlich höher als das Angebot. Das Modell „Feldstraße“ könnte Vorbild für viele andere ungenutzte Grundstücke in unserer Gemeinde sein. Zusätzliche Bauplätze kämen zur befristeten Nutzung auf dem Markt; eine Pacht ist leichter zu stemmen als teure Kaufpreise. Und die Grundstückseigentümer hätten Pachterträge.
Tempo 30 für die Hauptstraße in Wenigumstadt
Wie auch schon bei den Tempo-30-Zonen in anderen Ortsteilen unterstützen wir den Antrag der Anwohner der Wenigumstädter Hauptstraße aus voller Überzeugung. Es gibt dort viel Verkehr, unübersichtliche Stellen und zu oftmals hohes Tempo. Nachdem die Straßenverkehrsbehörde unseren Antrag zur Errichtung einer Querungshilfe in der Ortsmitte vor kurzem abgelehnt hatte, wäre Tempo 30 auch ein sinnvoller Weg, Gefahren zu minimieren. Der Bürgermeister hat am 04.08. versprochen, den Antrag ans Landratsamt weiterzuleiten und sich für die Umsetzung stark zu machen. Daher sind wir zuversichtlich, dass auch Wenigumstadt eine Verkehrsberuhigung erfährt.
Verkehrstechnische Umgestaltung und Verbesserung der Aschaffenburger Straße
In der Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung am 25.08. wurde unser Antrag vom November 2021 behandelt. Darin haben wir insbesondere folgende Verbesserungsvorschläge gemacht:
- Fahrradstreifen durch Markierung auf der Straße in Gestalt von Piktogrammen und einer unterbrochenen Linie
- Geschwindigkeitsreduzierung
- Fußgängerüberweg zwischen den Einkaufsmärkten (Schuhwerk und Edeka)
Unser Antrag wurde einstimmig angenommen und nun an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden weitergeleitet.
Mobilitätskonzept
Auch bei einer weiteren unserer Initiativen zeichnen sich Fortschritte ab: Unter dem Titel „Verkehrswende jetzt!“ hatten wir am 20.01.2021 einen Antrag gestellt, 100 TEUR für die Umsetzung verkehrspolitischer Entscheidungen im Sinne einer Verkehrswende in den Haushalt einzustellen.
Ziel ist u.a. Fahrradwege, Fahrradabstellanlagen und den ÖPNV zu optimieren und dafür Wege aufzuzeigen. Am 18.02.2021 stimmte der Haupt- und Finanzausschuss dafür, 50 TEUR vorzusehen.
Aus diesen und anderen Anträgen entwickelte sich die Idee, ein Gutachterbüro zu beauftragen, um ein Mobilitätskonzept für die Gemeinde Großostheim zu erarbeiten. Im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 25.08. informierte die Verwaltung nun, dass der Förderbescheid der Regierung von Unterfranken im September erwartet werde.
Sperrung der Pfarrgasse
Die Sperrung der Pfarrgasse – wenn auch nur für 3 Monate – halten wir für falsch. Wir sehen Probleme für die Anwohner, deren Anwesen nicht mehr richtig angedient werden können und komplizierte Wendemanöver. Unserer Meinung nach hat sich die Verkehrsregelung - wie sie zuletzt war - gut bewährt. Es braucht an dieser Stelle keine weiteren Experimente.
Landratsamt lehnt Querungshilfe in der Wenigumstädter Ortsmitte ab
Für viele Wenigumstädter Kinder ist die Überquerung der Hauptstraße auf Höhe der Einmündung Backhausstraße (schräg gegenüber der ehem. Sparkasse) Teil ihres täglichen Schulwegs bzw. ihres Wegs zur Bushaltestelle am Rathaus.
In der Hauptstraße gilt durchgängig Tempo 50. Es gibt zwischen den Fußgängerampeln an der Kirche und an der Bäckerei Hügel auf der gesamten Strecke keinerlei Überquerungshilfe.
Auch für die übrigen Fußgänger – insbesondere Senioren – kann die Querung der Hauptstraße in der Ortsmitte von Nord- in Südrichtung ein gefährliches Unterfangen sein. Sowohl nach rechts als auch nach links ist die Straße nicht weit genug einsehbar - erst recht nicht bei Tempo 50.
Hinzu kommt, dass sich in naher Zukunft die tägliche Fahrzeugzahl durch die Pflaumheimer Ortsumgehung und das Neubaugebiet in Mosbach lt. Prognose um mehr als tausend pro Tag erhöhen soll.
Die Fraktion Gründe / Junge Liste Bachgau hatte deswegen im Juli 2021 einen Antrag an Gemeinde und Landratsamt auf Errichtung einer Querungshilfe unmittelbar vor der ehem. Sparkasse gestellt. Die Fahrbahnbreite beträgt an dieser Stelle zwischen den Bordsteinen 8 m und auf beiden Seiten ist der Gehsteig bereits abgesenkt, geradeso, als ob dort von Anfang an eine Querung vorgesehen war. Die Grünen / Junge Liste sehen dort mehrere Möglichkeiten der Umsetzung an:
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Aufstellen einer Fußgängerampel
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Einbau eines 2 m breiten Fahrbahnteilers. Es verbleiben beidseitig je 3 m Fahrbahnbreite
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Einengung der Fahrbahn durch ein- oder beidseitiges Vorziehen des Gehsteigs. Damit würde sich auch die Einsicht in Richtung Mosbach vorbei an den am Straßenrand parkenden Fahrzeugen besser werden. Gleichzeitig wird der Verkehr zum Langsamer-Fahren gezwungen.
Ende Juli ging die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zum Antrag ein. Diese teilt mit:
„Wie bereits erwähnt fand die Prüfung in Abstimmung mit dem Markt Großostheim, der Polizei Aschaffenburg und der Kreisstraßenverwaltung statt.
Allgemein ist zunächst anzuführen, dass gemäß § 45 Abs. 9 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wo auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. […]
Nach mehreren Ortseinsichten auch speziell zu den Schulbeginnzeiten waren zu keiner Zeit Situation zu erkennen, welche das allgemeine Risiko bei der Teilnahme am Straßenverkehr überstiegen hätte.
Die Schüler querten zudem je nach Verkehrslage an unterschiedlichen Stellen die Fahrbahn – was im Hinblick auf einen geeigneten Standort einer Fußgängerschutzanlage (FSA) ungünstig ist, da hier die Zielsetzung der Bündelungsfunktion sowie die Akzeptanz in Frage gestellt wird.
Eine durchgeführte Unfallanalyse ergab zudem, dass sich im genannten Bereich in den letzten 3 Jahren lediglich ein Kleinunfall (Spiegelberührung) ereignet hat. Es gab weder Unfälle in Zusammenhang mit zu Fuß Gehenden noch anderweitige Unfälle. […]
Zusammenfassend besteht daher aus Sicht der Fachbehörden unter Abwägung aller Aspekte zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit weitere verkehrsregelnde oder bauliche Maßnahmen zu ergreifen.“
Thomas Schuler und Hagen Kulek, die für die Grüne / Junge-Liste-Fraktion den Antrag gestellt hatten, zeigen sich mit der Antwort des Landratsamtes unzufrieden und wollen es damit nicht bewenden lassen. Sie fordern zum einen, die Daten und Ergebnisse der Querungszählung nachvollziehbar offenzulegen. Zum anderen kritisieren sie, dass die prognostizierte Verkehrszunahme vor dem Hintergrund der Pflaumheimer Ortsumgehung und des Baugebiets Mischborn in den Erwägungen bisher offenbar keine Rolle gespielt habe.
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