Bericht Juni 2024
Interkommunales Windkraftprojekt
Im Zentrum der Gemeinderatssitzung vom 06.06. stand erneut der geplante interkommunale Windpark der Gemeinden Großostheim, Schaafheim und Mömlingen. Es ging bei der Abstimmung nicht um die Frage, ob der Windpark errichtet wird oder wie viele Windräder entstehen werden.
Es ging um die Beschlussempfehlung, dass die Gemeinde Großostheim für jeden Hektar Wald, der dauerhaft für den Windpark gerodet werden muss, die eineinhalbfache Fläche wiederaufforsten wird. Das sind 50 % mehr als es die Gesetze vorschreiben. Damit positionierte sich der Gemeinderat bei einer Gegenstimme klar für die Ausweitung unseres Waldbestandes vor Ort.
Für ein Windrad wird im Schnitt eine Fläche von 0,46 ha dauerhaft benötigt. Falls auf Großostheimer Gebiet 3 Windräder entstehen, entspräche dies also ca. insgesamt 1,5 ha. Dafür würden dann 2,25 ha Wald neu angepflanzt werden. Während der Bauphase werden noch einmal ca. 0,5 ha pro Windrad benötigt, die aber unmittelbar nach der Fertigstellung an Ort und Stelle wiederaufgeforstet werden.
Zur Einordnung des Flächenbedarfs und zur Versachlichung ein Vergleich:
Auf einem Hektar Wald stehen im Schnitt 283 Festmeter Holz (Quelle: Bayerische Staatsforsten, https://www.baysf.de/de/ueber-uns/zahlen-fakten.html). Auf den insgesamt 3 ha, die gerodet werden müssten, befinden sich bei durchschnittlichem Bewuchs demnach rund 850 Festmeter Holz.
Die Gemeinde Großostheim entnimmt lt. Fällungsplan im Jahr 2024 regulär 6310 (2023: 5771) Festmeter aus dem Gemeindewald. Jährlich wird also mehr als das sechsfache an Festmetern Holz – ohne größere Proteste - aus dem Wald entnommen, als einmalig für die Windräder notwendig ist. Zudem werden die für die Windräder entnommenen Bäume auf diese Fällmenge angerechnet.
Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 06.06. wird nun sichergestellt, dass eine Rodung mehr als kompensiert wird.
Jugendforum
In der gleichen Sitzung informierte unser Jugendpfleger Philip Küpper über die erste Sitzung des neu eingerichteten Jugendforums, die Beteiligung der Jugendlichen und die von ihnen gewünschten Projekte. Wir freuen uns, dass der Start erfolgreich war und hoffen, dass die Beteiligung weiter zunimmt. Gut wäre, wenn die Projektumsetzung sehr schnell ginge, so dass unsere Jugendlichen spüren, dass ihre Arbeit Früchte trägt und sich politisches Engagement auszahlt.
Friedhofsunterhalt und Friedhofsgebühren
In den letzten Jahren wurden regelmäßig die Friedhofsgebühren erhöht. Schon in der Gemeinderatssitzung am 02.02.2022 und in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 25.04.2023 und 19.10.2023 hatten wir gefordert, die Kostensteigerung zu stoppen und dies zum Inhalt einer eigenen Sitzung zu machen. Am 25.05. war es soweit. Die Verwaltung – namentlich Frau Staudt – leistete gute Arbeit und zeigte verschiedene Maßnahmen auf, wie: Weniger Mähvorgänge, die Entfernung des Kies und Begrünung frei gewordener Flächen. Das Begrünen der nicht mehr belegten Grabstellen ist einfacher und damit kostengünstiger als das Jäten. Und außerdem insektenfreundlich. Der Maßnahmenplan wurde einstimmig verabschiedet.
Gemeindliches Bauplatzvergabemodell – Gemeinderatssitzung vom 01.02.2024
In dem Artikel der SPD vom 08.02.2024 im Bachgau-Bote wird der Beschluss über die Vergabe zweier Restbauplätze am Pfaffenberg als „Wahnwitz“, „indiskutabel“, die Gemeinde als „Preistreiber“, ein Abstimmungsergebnis von 12:7 als „denkbar knappe Gemeinderatsmehrheit“ bezeichnet.
Unsere Richtlinie über die Veräußerung gemeindlicher Grundstücke besagt:
„Zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Unterstützung von Familien mit Kindern sowie der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung vergibt die Marktgemeinde Großostheim vergünstigt Bauland an bestimmte Personenkreise der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung um diesen das Bauen und den Verbleib in Ihrer Heimat zu ermöglichen.“
Es geht also darum, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die sich auf dem freien Markt kein Grundstück leisten könnten.
Wir haben unter anderem in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 20.10.2022, in der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023 und auch in der Sitzung am 01.02.2024 den Umstieg auf ein Erbpachtmodell für gemeindliche Bauplätze gefordert. Hagen Kulek rechnete vor, wie hoch das Haushaltseinkommen einer Familie mit 100.000 EUR Eigenkapital sein müsse, um sich in der heutigen Zinslandschaft ein von der Gemeinde subventioniertes Grundstück mit Haus (angenommene Gesamtinvestitionskosten 600.000 EUR) leisten zu können: Die Familie benötigt mindestens ein Jahresbruttoeinkommen von 95.000 EUR.
Architekt Thomas Schuler bestätigte, dass bei den derzeitigen Preisen und Zinsen weite Kreise der Bevölkerung keine Möglichkeit hätten, ein Haus zu bauen.
Im Erbpachtmodell, bei dem das Grundstück nicht über die Bank mitfinanziert werden muss, reichen dagegen ca. 10.000 EUR weniger, also ein Jahresbruttoeinkommen von ca. 85.000 EUR. Das ist immer noch ein deutlich überdurchschnittliches Einkommen – aber doch näher an der sozialen Absicht der gemeindlichen Richtlinie. Dies wird jetzt zumindest bei 4 Baugrundstücken an der Wenigumstädter Hauptstraße - auch auf unser Betreiben hin - umgesetzt.
Bauplätze, die nach der gemeindlichen Richtlinie vergeben werden, sind subventioniert – sie werden unter aktuellen Marktpreisen angeboten. Daher gilt lt. Richtlinie für Bewerber eine Einkommensobergrenze von 126.000 EUR pro Jahr (also 10.500 EUR brutto im Monat) bzw. 200.000 EUR maximales Vermögen. Beide Obergrenzen wollte die Verwaltung für die Vergabe der beiden freien Bauplätze am Pfaffenberg aufheben. Theoretisch hätten dann auch Millionäre vergünstigt zum Zuge kommen können.
Nachdem seitens der gemeindlichen Sachbearbeiterin und Teilen des Gemeinderats keine Bereitschaft gezeigt wurde, von diesem Vorhaben abzurücken, folgten wir dem Antrag, den Preis nach oben zu setzen. Die einkommensstärksten Haushalte können sich durch aus einen höheren Preis leisten. Die Verkaufspreise fließen dem Gemeindehaushalt zu, aus dem Projekte für die Allgemeinheit finanziert werden.
Gerne können wir wieder auf den ursprünglichen Preis gehen – aber nur nach den Bedingungen der gültigen Richtlinie – mit allen sozialen Aspekten.
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