Bayern ist verpflichtet, bis 2032 1,8 % seiner Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterfüllen der Flächenbeitragswerte ist die Windenergie unbeschränkt privilegiert, d.h. landesrechtliche Mindestabstände und raumordnerische Maßnahmen (z.B. Untersagungen nach § 12 ROG) blieben ohne Wirkung. In diesem Falle droht eine „Verspargelung“ der Landschaft.
Die verantwortlichen Planungsträger zur Bereitstellung der Flächen sind die Regionalen Planungsverbände. In der Gemeinderatssitzung vom 28.09. hatte nun der Gemeinderat zu entscheiden, welche der drei vom Regionalen Planungsverband zur Wahl gestellten Potentialflächen im Bachgau er zur Nutzung für die Windkraft empfiehlt und welche nicht.
Als erste Wahl votierte der Gemeinderat einstimmig für die Fläche „Gottfrieds- und Hartgrundswald“ auf Wenigumstädter Gemarkung an der Grenze zu Mosbach und Mömlingen.
Auch wir haben dafür plädiert. Natürlich ist es ein zweischneidiges Schwert, wenn Bäume für die Erschließung von Flächen zu Gunsten erneuerbarer Energien geopfert werden müssen. Bei unserer Abwägung ist jedoch von Bedeutung gewesen: Die Ersatzaufforstung ist zwingend vorgeschrieben. Die Energie, die ein modernes Windrad erzeugt, spart pro Jahr ca. 7.000-9.000 Tonnen CO2 ein. Ein Hektar Wald bindet 6 – 12 Tonnen CO2 /Jahr.
Entscheidend ist: Der Gottfrieds- und Hartgrundswald befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Es besteht hier also nicht die Gefahr, dass externe Investoren sich unbemerkt Flächen sichern, ihre Projekte durchziehen und die Gewinne abschöpfen. Wir als Grüne / Junge Liste wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort maximal an der Wertschöpfung beteiligt werden – über direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten und / oder über entsprechende Mehreinnahmen der Gemeinde, die dann allen zu Gute kommen.
Die Fläche „Gottfrieds- und Hartgrundwald“ ermöglicht eine enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden Mömlingen und Schaafheim , die in unmittelbarer Nachbarschaft ebenfalls Potentialflächen haben. Bei einer Zusammenarbeit der Kommunen braucht es wahrscheinlich nur eine Erschließung. Die ökologischen Flurschäden können auf diese Weise minimiert und die Rentabilität der Windkraftanlage erhöht werden.
In dieser Sitzung keine Empfehlung für eine der Flächen abzugeben, war für uns keine Option. Dann hätte der regionale Prüfungsverband ohne unsere Stellungnahme entschieden. Und dann vielleicht zu Gunsten einer Fläche, die uns nicht genehm ist.