In dem Artikel der SPD vom 08.02.2024 im Bachgau-Bote wird der Beschluss über die Vergabe zweier Restbauplätze am Pfaffenberg als „Wahnwitz“, „indiskutabel“,  die Gemeinde als „Preistreiber“, ein Abstimmungsergebnis von 12:7 als „denkbar knappe Gemeinderatsmehrheit“ bezeichnet.

Unsere Richtlinie über die Veräußerung gemeindlicher Grundstücke besagt:

„Zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Unterstützung von Familien mit Kindern sowie der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung vergibt die Marktgemeinde Großostheim vergünstigt Bauland an bestimmte Personenkreise der vorwiegend ortsansässigen Bevölkerung um diesen das Bauen und den Verbleib in Ihrer Heimat zu ermöglichen.“

Es geht also darum, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die sich auf dem freien Markt kein Grundstück leisten könnten.

Wir haben unter anderem in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom  20.10.2022, in der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2023 und auch in der Sitzung am 01.02.2024 den Umstieg auf ein Erbpachtmodell für gemeindliche Bauplätze gefordert. Hagen Kulek rechnete vor, wie hoch das Haushaltseinkommen einer Familie mit 100.000 EUR Eigenkapital sein müsse, um sich in der heutigen Zinslandschaft ein von der Gemeinde subventioniertes Grundstück mit Haus (angenommene Gesamtinvestitionskosten 600.000 EUR) leisten zu können:  Die Familie benötigt mindestens ein Jahresbruttoeinkommen von  95.000 EUR.
Architekt Thomas Schuler bestätigte, dass bei den derzeitigen Preisen und Zinsen weite Kreise der Bevölkerung keine Möglichkeit hätten, ein Haus zu bauen.   
Im Erbpachtmodell, bei dem das Grundstück nicht über die Bank mitfinanziert werden muss, reichen dagegen ca. 10.000 EUR weniger, also ein Jahresbruttoeinkommen von ca. 85.000 EUR. Das ist immer noch ein deutlich überdurchschnittliches Einkommen – aber doch näher an der sozialen Absicht der gemeindlichen Richtlinie. Dies wird jetzt zumindest bei 4 Baugrundstücken an der Wenigumstädter Hauptstraße - auch auf unser Betreiben hin - umgesetzt.

Bauplätze, die nach der gemeindlichen Richtlinie vergeben werden,  sind subventioniert – sie werden unter aktuellen Marktpreisen angeboten. Daher gilt lt. Richtlinie für Bewerber eine Einkommensobergrenze  von 126.000 EUR pro Jahr (also 10.500 EUR brutto im Monat) bzw. 200.000 EUR maximales Vermögen. Beide Obergrenzen wollte die Verwaltung für die Vergabe der beiden freien Bauplätze am Pfaffenberg aufheben. Theoretisch hätten dann auch Millionäre vergünstigt zum Zuge kommen können.  
Nachdem seitens der gemeindlichen Sachbearbeiterin und Teilen des Gemeinderats keine Bereitschaft gezeigt wurde, von diesem Vorhaben abzurücken, folgten wir dem Antrag, den Preis nach oben zu setzen.  Die einkommensstärksten Haushalte können sich durch aus einen höheren Preis leisten. Die Verkaufspreise fließen dem Gemeindehaushalt zu, aus dem Projekte für die Allgemeinheit finanziert werden.
Gerne können wir wieder auf den ursprünglichen Preis gehen – aber nur nach den Bedingungen der gültigen Richtlinie – mit allen sozialen Aspekten.  

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen wieder einen Überblick über ausgewählte Themen der letzten Sitzungswochen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse verschaffen.
Diese Berichte sollen speziell unsere Arbeit in den Gremien transparent machen. Gleichzeitig laden wir Sie ein, Sitzungen des von Ihnen gewählten Gemeinderates und seiner Ausschüsse zu besuchen, sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen und das Ringen um die besten Ideen mitzuerleben.

 

Einführung einer App für KiTa-Essen

In der Gemeinderatssitzung am 05.10.2023 wurde der Start einer App für die Essensbestellungen in den Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2024 angekündigt. Zusammen mit anderen Gemeinderatskollegen hatten wir diesen Vorschlag am 18.08.2022 gemacht. Dadurch entfällt die von vielen Eltern als ungerecht empfundene, pauschale Abrechnung durch die Gemeinde, die darüber hinaus noch arbeitsintensiv für die Verwaltung war.

 

Friedhofsgebühren

Aufgrund der stetig sinkenden Kostendeckungsquote hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.12. über eine Anhebung der Grabgebühren zu entscheiden. Die Entscheidung fiel erst nach einer ausführlichen Diskussion. Ein Teil unserer Fraktion hat der Erhöhung nicht mehr zugestimmt, der andere Teil „letztmalig“. Denn wir sehen nicht etwa in zu niedrigen Gebühreneinnahmen das Problem, sondern in den zu hohen Kosten für den laufenden Unterhalt unserer Friedhöfe. Ein erheblicher Teil dieser Kosten wird durch die Pflegemaßnahmen wie Unkrautbekämpfung, Entfernung von Laub etc. verursacht. Wir haben gefordert, dass der Gemeinderat im neuen Jahr in öffentlicher Sitzung über den künftigen Pflegeturnus und -standard entscheidet. Wollen wir auf dem bisherigen Niveau bleiben, bedeutet dies: Hohe Gebühren. Wir sind dafür, künftige Gebührenanhebungen möglichst zu vermeiden und dafür längere Pflegeintervalle in Kauf zu nehmen. Wir halten es für wichtig, den Zusammenhang zwischen den laufenden Kosten und den Gebühren transparent zu machen

Windpark Bachgau

Auf der Tagesordnung des Gemeinderats am 08.12. stand der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Auswahl des Projektentwicklers für den "Windpark Bachgau". Diese Vereinbarung bildet die Basis für die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Großostheim, Mömlingen und Schaafheim im Bereich der Windkraft. Wir haben dem zugestimmt.
Ziel ist, dass diese 3 Kommunen gemeinsam einen Projektentwickler beauftragen. Dieser Beauftragung wird ein transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren vorangestellt, das durch ein gemeinsames Gremium der Kommunen - bestehend aus jeweils fünf Gemeinderäten - den amtierenden Bürgermeistern (jeweils stimmberechtigt) sowie je einem Vertreter der Verwaltungen (beratend) besetzt ist.

Unsere Fraktion wird in diesem Gremium vertreten sein. Wir werden bereits bei der Definition der Auswahlkriterien darauf achten, dass die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt minimiert werden und dass so viel wie möglich der Wertschöpfung in unserer Region bleibt.