Mobilitätskonzept

Im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 27.04. wurde der aktuelle Stand der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes für Großostheim durch Herrn Petry vom Gutachterbüro Var+ vorgestellt. Dieser zeigte anhand von Beispielen aus dem Ort auf, wie die bisherige Priorisierung des Autoverkehrs zu Gefahrenstellen und Lebensqualitätseinbußen führt. Ziel müsse daher sein, den vorhandenen Raum so zu verteilen, dass Fußgänger- und Radverkehr gefördert wird und sich die Kurzfahrten mit dem Auto verringern. Auch die Kombination aus verschiedenen Mobilitätsmöglichkeiten (der „On-demand -Verkehr“, die Verbesserung des ÖPNV, car-sharing, u.a.) und eine bessere Anbindung des nördlichen Teils von Großostheim sollen in das Konzept einfließen. Wir sind zuversichtlich, die Mobilitätswende vor Ort gestalten zu können. Mit dem Konzept bekommt die Gemeinde eine fundierte Grundlage zum Handeln. Positiv ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger sich an der Online-Umfrage aktiv beteiligen können.

Nutzen Sie die Online-Umfrage, um Ihre Ideen und Anregungen dem Gutachterbüro mitzuteilen. Je mehr Vorschläge unterbreitet werden, desto konkreter können die Maßnahmen benannt und angegangen werden. Der Fragebogen ist auf unserer Seite 'Aktuelles' verlinkt.

 

Gründung eines Regionalwerks

Um die Energiewende im Landkreis voranzubringen, soll auf dessen Initiative ein Regionalwerk entstehen. An dieser neuen Anstalt des öffentlichen Rechts können sich alle Kreiskommunen beteiligen. Das Regionalwerk soll Flächen für Erneuerbare-Energien Projekte sichern und bis zur Genehmigung entwickeln. Diese Projekte werden dann an Tochtergesellschaften, an denen sich wiederum die Kommunen, aber auch Energiegenossenschaften und Dritte beteiligen können, übertragen.

In der Gemeinderatssitzung am 04.05. stand die Grundsatzentscheidung an, ob sich der Markt Großostheim an dieser Gesellschaft beteiligen solle oder nicht.
Wir haben uns dafür ausgesprochen und auch entsprechend abgestimmt. Hagen Kulek hat folgende - für uns wichtige Aspekte - in die Diskussion eingebracht:
- Das Regionalwerk muss personell so ausgestattet sein, dass nicht neue Nadelöhre entstehen. Es muss die Energiewende beschleunigen und nicht bremsen.
- An den Projekten sollen sich vorrangig lokale Energiegenossenschaften beteiligen können.
- Wer entscheidet über die Reihenfolge dieser Projekte?
- Bereits hier vor Ort in Diskussion / Planung befindliche Projekte müssen weitergeführt werden. Wir dürfen nicht darauf warten, bis das Regionalwerk startklar ist.

 

Unser Antrag zu Änderung der Stellplatzsatzung

Im Bau- und Planungsausschuss (BPA) am 11.05. wurde unser Antrag auf Änderung der Stellplatzsatzung vom Mai 2021 behandelt. Der Antrag sieht vor, die Bereitstellung und den dauerhaften Unterhalt von Fahrradstellplätzen bei der Änderung von Bauvorhaben in die gemeindliche Stellplatzsatzung aufzunehmen, so wie das bundesweit schon zahlreiche Kommunen vorgemacht haben. Fahrräder stellen als klimaneutrales Fortbewegungsmittel einen wesentlichen Beitrag zur zwingend nötigen Verkehrswende dar und sollten daher - wie Kraftfahrzeuge auch – in der Stellplatzplanung berücksichtigt werden. Es leuchtet ein, dass teure E-Bikes, Rennräder o.ä. einen Platz brauchen und nicht auf die Straße gestellt werden können. Daher ist es wichtig, dass insbesondere Bauträger dies künftig in ihren Planungen berücksichtigen.

Thomas Schuler wies darauf hin, dass in der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz der Länder von 2022 die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen für Fahrräder festgesetzt wurde. In Hessen wurde diese Verpflichtung bereits in Bauordnung aufgenommen. Es sei davon auszugehen, dass dieser Punkt über kurz oder lang auch in Bayern in der Bauordnung stehen wird.

Artur Schnatz forderte gleich zu Beginn der Sitzung, dass den Fraktionen mindestens vier Wochen Zeit gegeben werden solle, um den Vorschlag zu besprechen. Es gehe nicht an, dass die Verwaltung so lange Zeit für ihren Entwurf brauche und der BPA darüber innerhalb einer Woche entscheiden solle. Letztendlich kam es dann auch so und die Beschlussfassung soll nun zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.